Energy Sharing – was kann das?

© N-ERGIE, Melissa Draa

Energy Sharing heißt: lokal erzeugten Solarstrom gemeinsam nutzen. Überschüsse aus PV-Anlagen werden in Energiegemeinschaften direkt mit Nachbarn geteilt.

Frankreich, Italien und Österreich haben es schon länger. Deutschland zieht jetzt nach: Ab Juni 2026 soll das sogenannte Energy Sharing auch bei uns möglich sein. Aber was ist das eigentlich? Wer kann mitmachen und lohnt sich das?

Was ist das?

Beim Energy Sharing geht es um das Teilen von regenerativ erzeugtem Strom. Produzenten und Verbraucher schließen sich zu lokalen Energiegemeinschaften zusammen. Die Idee: Der Betreiber einer PV-Dachanlage kann den überschüssigen Strom, den er nicht selbst verbraucht, an seine Nachbarn verkaufen.

Wie funktioniert’s?

Strom wird in einer Energiegemeinschaft nicht physikalisch ausgetauscht – sondern rein rechnerisch und bilanziell. Abgerechnet werden diese Mengen zwischen den Mitgliedern einer Energiegemeinschaft. Grundlage ist ein individueller Vertrag. Hier wird zum Beispiel festgelegt, wie viel die geteilte Kilowattstunde kostet. Darüber hinaus benötigter Reststrom wird von einen Energieversorger bezogen.

Wichtig zu wissen: Aufgrund der technischen und regulatorischen Anforderungen ist voraussichtlich die Unterstützung eines spezialisierten Dienstleisters notwendig. Dieser übernimmt gegen eine Gebühr beispielsweise die Aufgaben der elektronischen Marktkommunikation, die Zuweisung der Strommengen, die Bereitstellung und Vermarktung der Reststrom- und Überschussstrommengen sowie eine rechtssichere Abrechnung.

Was brauche ich dafür?

Voraussetzung für das Energy Sharing ist ein intelligenter Zähler (Smart Meter), der bei allen Teilnehmern einer Energiegemeinschaft installiert sein muss. Wenn nicht ohnehin bald ein solcher Zähler eingebaut werden soll (zum Beispiel aufgrund eines Verbrauchs über 6.000 kWh pro Jahr oder aufgrund einer installierten PV-Anlage mit einer Leistung über 7 kW), kann ein Smart Meter auf Kundenwunsch installiert werden. Das kostet nach den gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen einmalig 100 Euro sowie ein jährliches Entgelt von 60 Euro.

© N-ERGIE, Simeon Johnke

Rund 12.500 Smart Meter zählen Ende 2025 den Stromverbrauch im Netzgebiet der N-ERGIE.

Wer kann teilnehmen?

Energy Sharing ist lediglich für Privatpersonen, kleine Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen, also beispielsweise kommunale Liegenschaften freigegeben. Die Teilnehmer einer Energiegemeinschaft müssen sich dabei alle innerhalb des Netzgebiets desselben Netzbetreibers befinden, also räumlich eine gewisse Nähe zueinander haben. Ab 2028 soll Energy Sharing auch innerhalb direkt angrenzender Netzgebiete möglich sein.

Welche Vorteile hat das Modell?

Energy Sharing verfolgt die Idee, Strom möglichst dort zu verbrauchen, wo er erzeugt wird – grundsätzlich ein guter Ansatz für einen Ausgleich vor Ort und die regionale Energiewende.

In einigen Ländern wie Österreich wird Energy Sharing zudem staatlich gefördert. Es ist zwar kein Massenthema. Dank flächendeckend installiertem Smart Meter, einer landesweit einheitlichen Datenplattform und reduzierten Netzentgelten erfreuen sich Energiegemeinschaften dort aber zumindest einer gewissen Beliebtheit.

Welche Herausforderungen sind beim Energy Sharing zu beachten?

In Deutschland sind für Energy Sharing keine gesonderten finanziellen Anreize vorgesehen. Netzentgelte, Umlagen und Abgaben müssen gezahlt werden. Wie wirtschaftlich Energy Sharing damit hierzulande ist, bleibt damit vorerst fraglich und hängt zum Beispiel von den Dienstleistern ab. Der Markt hierfür entwickelt sich aktuell noch.

Da zudem eine Vielzahl an komplexen Regelungen zu beachten ist und die Bundesnetzagentur noch einige Festlegungen zur Umsetzung treffen muss, ist das Interesse an Energy Sharing im Moment bislang noch überschaubar.

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