Gegenwind – aus den Segeln genommen

© N-ERGIE, Ekke Winkler

So sieht die Energiewende in Mittelfranken aus: Windkraftanlagen bei Burgsalach, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.

Faktencheck: Was ist dran an oft gehörten Argumenten gegen Windkraftanlagen?

Nachhaltig und emissionsfrei erzeugter Strom aus der Region und für die Region – was soll an der Energiewende nicht gut und wünschenswert sein? Über die erneuerbaren Erzeugungsanlagen sind trotz ihres erfolgreichen und rekordmäßig steigenden Ausbaus nach wie vor viele Vorbehalte zu hören. Zurecht? Wir haben uns einige Mythen zu Windkraftanlagen angeschaut und präsentieren euch die Fakten dazu.

Windkraftanlagen sind eine Gefahr für die Natur und (seltene) Tiere.

Da sich erneuerbare Erzeugungsanlagen auf die Umwelt auswirken – sprich auf die Natur- und Tierwelt in unmittelbarer Nähe – unterliegen sie dem Naturschutzgesetz. Dazu gehört auch der Artenschutz, insbesondere von streng geschützten Tieren wie Fledermäusen oder bestimmten Vogelarten. Die N-ERGIE legt bei der Planung von Windkraftanlagen auf den Artenschutz ein besonderes Augenmerk und sorgt intensiver vor, als es der Gesetzgeber fordert. (Mehr zu unserem ökologischen und kooperativen Ansatz lesen Sie in den Interviews mit Carsten Eckardt, Leiter Regenerative Erzeugung bei der N-ERGIE, und Projektleiter Dominic Pfeufer.)

Windkraftanlagen verschandeln die Landschaft.

Wie finden die Menschen den Anblick von Windrädern? Das wird individuell sehr unterschiedlich beurteilt. Allerdings zeigen verschiedene Studien, dass erneuerbare Erzeugungsanlagen im Laufe der Jahre immer weniger als Störfaktor betrachtet werden. Zudem schafft die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger direkt oder auch indirekt in Form von Ausgleichszahlungen an die Kommunen eine immer höhere Akzeptanz für EE-Anlagen – so bleibt Wertschöpfung spürbar vor Ort. (Beispiel zu PV-Anlagen aus unserem Netzgebiet siehe hier).

Windkraftanlagen sind laut.

Bei der Konstruktion von Windkraftanlagen wird besonders darauf geachtet, die Lärmentwicklung so gering wie möglich zu halten. Größere Anlagen – ab einer Gesamthöhe von 50 Metern – müssen die Vorgaben des Immissionsschutzes einhalten.

Windkraftanlagen beeinträchtigen Mensch und Umwelt.

Die Blinklichter an den Rotorblättern sind aus Sicherheitsgründen ab einer Höhe von 100 Metern zur Warnung von Flugzeugen und Helikoptern vorgeschrieben. Die meisten Anlagen schalten das Blinklicht nur bedarfsgerecht zu, das heißt sie leuchten nur dann, wenn tatsächlich Flugverkehr im Umfeld vorhanden ist. Auch beim Thema Schattenwurf gibt es genaue Vorgaben: Laut Bundesimmissionsschutzgesetz dürfen Wohngebiete nicht länger als 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr von einer Windkraftanlage beschattet werden. Wenn diese rechnerischen Grenzwerte erreicht werden, schalten die meisten Windkraftanlagen automatisch ab.

© N-ERGIE, Melissa Draa

N-ERGIE Windkraftanlage in Illschwang

Windraftanlagen sind teuer und ineffizient.

Die Windkraft hat sich zur wichtigsten Energiequelle in Deutschland entwickelt. Mit einem Anteil von 33 Prozent an der Gesamtstromerzeugung lag sie 2024 deutlich an erster Stelle. Bei einer Laufzeit von 25 Jahren erzeugt ein Windrad 40-mal so viele Energie wie bei Konstruktion und Betrieb verbraucht wird. Zudem haben moderne Windkraftanlagen einen hohen Wirkungsgrad; sie gehören mittlerweile zu den günstigsten Energiequellen.

Windkraft hat einen hohen Flächenverbrauch.

Rund drei Prozent der gesamten Fläche Deutschlands würden ausreichen, um mit Windenergie den aktuellen Strombedarf zu decken. Windkraftanlagen sind auch in dieser Hinsicht besonders effizient, insbesondere im Vergleich zu anderen EE-Anlagen wie Photovoltaik oder Biogas. Wälder mit besonderem Baumbestand und Schutzgebiete sind von der Nutzung für Windkraft generell ausgenommen. Da nur kleinere Flächen nötig sind, können oftmals auch kahle Gebiete genutzt werden, deren Baumbestand durch Dürre oder Schädlinge beschädigt wurde. Die N-ERGIE leistet einen hohen Beitrag zu Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere Wiederaufforstungen mit widerstandsfähigen Hölzern.

Windkraftanlagen hinterlassen Schrottberge.

Beim Rückbau ausgedienter Windräder kann ein Großteil des Materials wiederverwendet werden, vor allem Metall- und Betonteile sowie elektrische Komponenten. Das Fundament von Windkraftanlagen kann vollständig entfernt werden, so dass die Fläche wieder wie vorher unversiegelt genutzt werden kann. Die Betreiber von Windkraftanlagen müssen bereits im Genehmigungsprozess eine Bürgschaft für den möglichen Anlagenrückbau vorweisen. Zudem können alte Anlagen an gleicher Stelle durch moderne ersetzt werden, Stichwort Repowering.

Quellen: Argumente für Windenergie“ des BUND unter https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/argumente-fuer-windenergie-fakten-statt-mythen/) und Faktencheck des Bundesverband WindEnergie BWE wind-energie.de)

© N-ERGIE, Melissa Draa
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