Großbatteriespeicher und ihr Beitrag zur Energiewende

Der Großbatteriespeicher in Beuna ist ein gefördertes Gemeinschaftsprojekt von N-ERGIE und Münch Energie - basierend auf einer Innovationsausschreibung der Bundesnetzagentur.
Wenn im Frühjahr und Sommer mittags die Sonne scheint, läuft die PV-Erzeugung auf Hochtouren – eine Herausforderung fürs Stromverteilnetz. Mit der rekordmäßig steigenden Zahl an Erneuerbaren wächst die Bedeutung entlastender Faktoren. Dazu zählen ein höherer Stromverbrauch durch mehr Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen sowie Investitionen in den Netzausbau – und Batteriespeicher. Wir beantworten einige der häufig gestellten Fragen dazu.
Welche Betriebsweisen von Batteriespeichern gibt es?
Grundsätzlich werden im Bereich der Stromversorgung vereinfacht zwei Arten von Speichern unterschieden: marktdienliche und netzdienliche.
Wie kann man mit marktdienlichen Stromspeichern Geld verdienen?
Bei Stromspeichern mit wirtschaftlicher Fokussierung handelt es sich um Großspeicher, deren Be- und Entladeprozess sich ausschließlich am Marktgeschehen und der Gewinnerzielung orientiert. Das heißt: Die Batterie wird bei einem niedrigen, deutschlandweit einheitlichen Börsenstrompreis geladen und wieder entladen, sobald der Preis gestiegen ist. Das nennt man Arbitragehandel. Die Netzsituation am Standort des Speichers wird dabei nicht berücksichtigt, was das dortige Stromnetz zusätzlich belasten kann.
Eine weitere Optimierung der Gewinnerzielung kann durch die Kombination mehrerer marktdienlicher Geschäftsmodelle erzielt werden. Dazu zählt auch die Regelleistungserbringung, eine Systemdienstleistung für Übertragungsnetzbetreiber – das heißt der Einsatz von Großspeichern zur Gewährleistung des jederzeit notwendigen Gleichgewichts aus Erzeugung und Verbrauch, um die Netzfrequenz konstant bei 50 Hertz und damit das Netz stabil zu halten.
Eine Sonderform der marktdienlichen Batteriespeicher: Sie teilen sich den Netzanschluss mit PV- oder Windkraftanlagen und basieren auf so genannten Innovationsausschreibungen der Bundesnetzagentur nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die N-ERGIE ist an einem geförderten Projekt dieser Art beteiligt. Mehr dazu lesen Sie hier: Batteriespeicher optimiert Vermarktung von PV-Strom – N-ERGIE Magazin.
Wie funktionieren netzdienliche Speicher, die einen Beitrag zur Netzstabilität leisten?
Netzdienliche Stromspeicher sollen zur Stabilität und Flexibilisierung der Netze beitragen. Das heißt: Sie sorgen in unmittelbarer Nähe von Umspannwerken aktiv dafür, das Stromverteilnetz zu entlasten – und zwar vor allem dann, wenn besonders viel Ökostrom von PV- und Windkraftanlagen eingespeist wird. In dieser Funktion können Batteriespeicher einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten.
Wie steht die N-ERGIE Netz GmbH zum Einsatz netzdienlicher Speicher in ihrem Netzgebiet? Informationen über die Position des Verteilnetzbetreibers lesen Sie hier auf den Seiten der N-ERGIE Netz GmbH.
Sind Batteriespeicher also die Lösung für Netzengpässe und damit ein Erfolgsfaktor für die Energiewende?
Großspeicher können punktuell das Stromnetz entlasten, also für einen gewissen Bereich bzw. Zeitraum ausgleichend und stabilisierend wirken. Allerdings sind die Kosten und auch der Flächenverbrauch von Speicheranlagen nicht zu unterschätzen. Großspeicher sind ein wichtiger Faktor, der neben vielen anderen Maßnahmen wie Netzausbau oder innovativer Technik und Netznutzung die Energiewende voranbringt.
Können Batteriespeicher auch Dunkelflauten überbrücken?
Dunkelflauten sind Phasen, in denen die Sonne kaum scheint und der Wind nur schwach weht – PV- und Windkraftanlagen erzeugen so gut wie keinen Strom (mehr dazu hier). Stromspeicher sind für eine Überbrückung solcher Phasen allerdings nur bedingt geeignet. Ihre Stärken liegen mehr im Ausgleich von Schwankungen innerhalb eines Tages. Für die Überbrückung einer längeren Flaute springen kurzfristig konventionelle Kraftwerke, vor allem Gaskraftwerke, ein und es wird Strom aus Nachbarländern importiert.
Hintergrund: Rolle der Netzbetreiber
Netzbetreiber sind rechtlich verpflichtet, den Netzbetrieb transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten: Jeder Energieanbieter soll zu den gleichen Bedingungen Zugang zum Strom- und Gasnetz haben. Diese Entflechtung (englisch: Unbundling) hat das Ziel, die Unabhängigkeit des Netzbetreibers als natürlichem Monopolisten von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung sicherzustellen.
Deswegen ist es den Netzbetreibern wie der N-ERGIE Netz GmbH untersagt, selbst Batteriespeicher in ihrem Netzgebiet zu errichten und zu betreiben. Denn durch entsprechendes Be- und Entladen könnten sie mit Strom handeln und Gewinne erzielen – ein Widerspruch zum Grundsatz des Unbundlings. Großspeicheranlagen können prinzipiell von allen Unternehmen gebaut und betrieben werden, die beim Netzbetreiber einen Netzanschluss angefragt und zugesichert bekommen haben.
