Neue Windräder – wer darf bauen?

Windpark bei Denkendorf
Wie es mit dem Ausbau der Windkraft weitergeht, ist nicht nur ein Thema für die Regionalplaner der Behörden, für Flächenbesitzer, Kommunen, Netzbetreiber und Projektierer. Vielmehr legt der Gesetzgeber fest, wie viel neue Windenergieanlagen gebaut werden sollen – bzw. wer später wie viel EEG-Förderung pro Kilowattstunde Ökostrom bekommt.
So läuft das Ausschreibungsverfahren
Rechtliche Grundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), zuständig für die Ausschreibungen ist die Bundesnetzagentur. Geboten wird nicht auf Zuschüsse, sondern mit einem Strompreis, den man im festgelegten Zeitraum von 20 Jahren für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage als nötig erachtet. Ziel des Verfahrens ist, durch Wettbewerb und bessere Planbarkeit die Kosten für den Ausbau regenerativer Stromerzeugung zu senken – und damit letztendlich auch den Strompreis möglichst niedrig zu halten.

Von der Flächensicherung bis zur Inbetriebnahme eines Windparks dauert es vier bis sechs Jahre.
Teilnahme steigt, Zuschlagswert sinkt
Die Bundesnetzagentur verfügt pro Jahr über ein Kontingent von 10.000 Megawatt aus Windkraft, das auf vier Ausschreibungsrunden verteilt wird. Teilnehmen können Projektentwickler oder Bürgerenergiegesellschaften, deren Projekte bereits genehmigt sind. Wer günstig anbietet, bekommt den Zuschlag und muss die die Anlage innerhalb einer bestimmten Frist realisieren.
Die aktuelle Ausschreibungsrunde ist Anfang Februar 2026 gestartet. Bei der vorhergehenden zum 1. November 2025 wurden 905 Gebote mit insgesamt 8.155 Megawatt (MW) eingereicht – so viel wie nie zuvor. Im Ergebnis kamen 415 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 3.456 MW zum Zug, darunter viele Projekte in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sowie 26 in Bayern.
Das niedrigste Gebot lag bei 5,80 Cent pro Kilowattstunde, das höchste bei 7,35. Alle Teilnehmenden, die mit 6,12 Cent pro Kilowattstunde oder weniger ins Rennen gegangen waren, kamen zum Zug. Der durchschnittliche Zuschlagswert ist gegenüber der Vorrunde (6,57 ct/kWh) weiter gesunken und liegt mit 6,06 ct/kWh deutlich unterhalb des Höchstwerts von 7,35 ct/kWh, erläutert die Bundesnetzagentur.
Weitere Informationen zum Ausschreibungsverfahren finden Sie hier: Bundesnetzagentur – Ausschreibungsverfahren