Sommerzeit ist Sonnenstromzeit

Auch landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe müssen nach der aktuellen Gesetzeslage Strom zukaufen, wenn ihre PV-Anlage abgeregelt wird.
Mehr als 160.000 Erneuerbare-Energien(EE)- Anlagen, hauptsächlich PV-Anlagen, wirken auf das Netz der N-ERGIE. Ihre Leistung ist mit mehr als 5.000 Megawatt etwa fünfmal so hoch wie die Lastspitze von Haushalten und Betrieben in der Region.
Wie hängt die Einspeisung von Sonnenstrom mit den Abschaltungen zusammen?
Kerstin Fröhlich: Im Netzgebiet der N-ERGIE speisen zurzeit rund 160.000 PV-Anlagen mit einer Leistung bis zu 100 Kilowatt (kW) ein. Das führt dazu, dass das Netz zeitweise an seine Kapazitätsgrenzen gerät. Die Folge: Große und kleinere steuerbare Anlagen werden vom Netzbetreiber – so, wie gesetzlich vorgesehen – abgeregelt, um eine stabile und sichere Versorgung für alle aufrechtzuerhalten.
Was bedeutet das für die Anlagenbetreibenden?
Rainer Kleedörfer: Für Anlagenbetreibende ist die Lage differenziert zu betrachten: Strom, der aufgrund der Abregelung nicht ins Netz eingespeist werden kann, wird finanziell entschädigt. Die Kosten hierfür zahlen alle Stromverbraucher über höhere Stromkosten. Durch die Abregelung wird auch der Eigenverbrauch unmöglich, weil die Netzbetreiber direkt am Wechselrichter abregeln müssen. Das ist gerade für gewerbliche oder landwirtschaftliche Betriebe ärgerlich, weil sie Strom zukaufen müssen.
Was kann die N-ERGIE tun, um die Situation zu verbessern?
Kerstin Fröhlich: Konkret sind die Abregelungen durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Insbesondere durch die Paragrafen 13 und 13a. Darin ist festgeschrieben, dass die Wirkleistungserzeugung abgeregelt werden muss. Damit ist kein Eigenverbrauch mehr möglich. Handeln muss also der Gesetzgeber. Unsere Branche (vor allem vertreten durch die Verbände BDEW und FNN) hat die Rückmeldungen der Anlagenbetreibenden und Netzkunden aufgegriffen, eine gemeinsame Position entwickelt, und testet bereits die technische Umsetzbarkeit in Pilotanlagen, um nach einer Gesetzesänderung zeitnah handlungsfähig zu sein.
„Die abgeregelten Energiemengen steigen von Jahr zu Jahr insbesondere für PV-Anlagen, die den Eigenbedarf sichern sollen. Für die Betreibenden sind Abregelungen ein Ärgernis. Deshalb sollte die Zubaugeschwindigkeit von erneuerbaren Energien und Energienetzen wieder in Einklang gebracht werden. Zudem sollte sich der Zubau von EE-Anlagen zukünftig stärker am regionalen Stromverbrauch orientieren.“
Kerstin Fröhlich
Was schlagen Sie zur Lösung des Konflikts vor?
Kerstin Fröhlich: Unser Ziel ist, bei Anlagen unter 100 kW, die aktuell über Funkrundsteuerempfänger gesteuert werden, den Eigenverbrauch zu sichern. Das wäre machbar, wenn die Abregelung nicht direkt am Wechselrichter stattfinden muss. Also eine Korrektur der aktuellen Gesetzeslage. Dadurch wird bei Netzengpässen nur die Einspeisung verhindert, der Eigenverbrauch und die Speichermöglichkeiten bleiben für die Anlagenbetreibenden erhalten. Im Grunde ist das der Vorschlag, der unter dem Stichwort „Gartenzaun-Prinzip“ diskutiert wird.
Wie könnte man das technisch umsetzen?
Kerstin Fröhlich: Die Anlage müsste dazu in ein sogenanntes Home Energy Management System (HEMS) eingebunden werden, um den Eigenverbrauch zu schützen. Gleichzeitig wäre das eine Chance, die aufwendigen Mess- und Abrechnungsprozesse zu reduzieren, die Abregelungen und Entschädigungen verursachen. Also ein Bürokratieabbau, der Verteilnetzbetreibern und Anlagenbetreibenden gleichermaßen nutzt.
Und wenn jemand nicht auf eine Änderung der Gesetze warten möchte?
Rainer Kleedörfer: Dann könnte man auf eine Netzeinspeisung des erzeugten Stroms komplett verzichten. Das Messstellenbetriebsgesetz bietet dazu bereits eine rechtliche Grundlage, die sogenannte Nulleinspeisung. Hier hat der Netzbetreiber keinen steuernden Zugriff auf die Anlagen.
„Der Bundesgesetzgeber muss das Energiewirtschaftsgesetz so ändern, dass die Netzbetreiber am Netzverknüpfungspunkt abregeln können, sodass Eigenverbrauch trotzdem möglich ist. Dafür werben wir bei den Abgeordneten.“
Rainer Kleedörfer
Wie ist die aktuelle Situation bei den Anlagen unter 30 kW? Was gilt für größere Anlagen über 100 kW?
Kerstin Fröhlich: Die überwiegende Zahl der kleineren PV-Anlagen auf den Hausdächern ist nicht steuerbar. Sie können also auch nicht abgeregelt werden. Doch der Gesetzgeber möchte auch dies ändern und schreibt den Netzbetreibern den Einbau von Steuereinrichtungen bei PV-Anlagen über 7 kW verpflichtend vor. Der Rollout in unserem Netzgebiet startet diesen Sommer für ausgewählte Anlagen in besonders stark ausgelasteten Netzregionen. Für Anlagen über 100 kW gibt es die Möglichkeit, sogenannte „Nichtbeanspruchbarkeiten“ anzumelden, um bei drohenden Netzüberlastungen nachrangig abgeregelt zu werden.
Wie bewerten Sie das Thema Steuerung von Anlagen grundsätzlich?
Kerstin Fröhlich: Lassen Sie mich vorausschicken, dass wir als N-ERGIE den Umbau des Energiesystems hin zu einem klimaneutralen System unterstützen. Unsere wichtigste Aufgabe als Netzbetreiber ist jedoch die Versorgungssicherheit für alle Netzkunden in unserem Netzgebiet jederzeit sicherzustellen und zu gewährleisten. Die Abregelung ist angesichts des rasanten Zubaus der erneuerbaren Energien zunächst ein gutes Mittel. Denn der Netzausbau – also die Erhöhung der Übertragungskapazitäten für den dezentral erzeugten grünen Strom – kann mit der Geschwindigkeit des Zubaus nicht mithalten. Um den Umbau des Energiesystems nicht zu verlangsamen, kann die Abregelung hier überbrücken. Ein probates, wenngleich kostspieliges Mittel, denn die Kosten für die Abregelung wirken über die Netzentgelte auf den Strompreis.
Und wie sieht es mittelfristig aus?
Rainer Kleedörfer: Wichtig sind Fakten – nicht Meinungen. Der seit Jahren prognostizierte Anstieg des deutschen Stromverbrauchs ist bisher nicht eingetreten. Ganz im Gegenteil. Dem steht ein extrem starker Zubau der erneuerbaren Energien – gerade ab dem Jahr 2022 – entgegen. Direkte Folge ist, dass die Erzeugungsleistung der PV- und Windkraft-Anlagen den zeitgleichen Verbrauch an immer mehr Stunden des Jahres übersteigt. Um den Stromverbrauch zu steigern, sind ein positives konjunkturelles Umfeld ebenso wie eine beschleunigte Transformation weg von fossilen Energieträgern hin zu Strom nötig. Beispiel Elektromobilität: Da gehen die Zulassungszahlen im ersten Halbjahr 2026 in die richtige Richtung. Beides kann durch kluge Rahmensetzung der Politik beschleunigt werden. In der Zwischenzeit werden die Abregelungen von erneuerbaren Energien weiter zunehmen und damit auch die Folgekosten. Ob diese weiterhin die Stromkundinnen und -kunden tragen sollen oder der Steuerhaushalt, muss politisch entschieden werden. Die Netzbetreiber setzen lediglich gesetzliche Vorgaben um.
Vielen Dank für das Gespräch.
Weitere Infos
(Heim)Energiemanagementsystem (HEMS): Ein HEMS koordiniert PV-Anlage, Sepeicher sowie ggf. Wallbox und Wärmepumpe. Es optimiert den Eigenverbrauch. Infos von der Hochschule Ansbach unter hems-finder.org