Was bedeutet Wind-Vorranggebiet?

© N-ERGIE, Melissa Draa

N-ERGIE Windkraftanlage in Illschwang

Wie der Windkraft-Ausbau in Bayern abläuft: 18 Planungsregionen steuern räumlich

Ein Wind-Vorranggebiet ist eine Fläche, die in der bundeweiten Landes- oder Regionalplanung besonders für den Bau von Windenergie-Anlagen vorgesehen ist. In diesen Gebieten hat die Windkraft Vorrang vor anderen Nutzungen, sofern keine gesetzlichen Gründe u.a. zum Umwelt- oder Immissionsschutz dagegensprechen.

Grundsätzlich ist die Ausweisung von Flächen für neue Windkraft-Anlagen durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) geregelt. Dieses Gesetz legt verbindliche Flächenbeitragswerte fest, die spätestens bis zum Jahr 2032 erreicht werden müssen. Der Beitragswert gibt an, welcher Prozentsatz der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden muss. Jedes Bundesland hat einen individuellen Zielwert. Große Flächenländer oder Länder mit guten Windverhältnissen haben teilweise höhere Vorgaben als andere. Die Bundesländer können diese Pflicht erfüllen, indem sie die Windgebiete selbst landesweit oder in regionalen Plänen ausweisen.

© N-ERGIE, Claus Felix

Von der Flächensicherung bis zur Inbetriebnahme eines Windparks dauert es vier bis sechs Jahre.

In Bayern müssen bis Ende 2027 mindestens 1,1 % der Fläche jeder Planungsregion und bis Ende 2032 insgesamt 1,8 % der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. Der Freistaat ist in 18 Planungsregionen unterteilt. Die Stadt Nürnberg beispielsweise gehört gemeinsam mit den Städten Fürth, Erlangen und Schwabach sowie den vier Landkreisen Nürnberger Land, Fürther Land, Erlangen-Höchstadt und Roth zur Planungsregion 7, der Region Nürnberg.

Die regionalen Planungsverbände haben die Aufgabe, den Ausbau der Windenergie räumlich zu steuern. Sie sorgen dafür, geeignete Flächen für Windkraft auszuwählen und durch die Beteiligung der Öffentlichkeit verschiedene Interessen gegeneinander abzuwägen. Ziel ist es, den Ausbau der Windenergie auf geeignete Standorte zu konzentrieren und Konflikte mit anderen Nutzungen zu verringern.

In der Regel verläuft der gesamte Prozess dann einfacher und schneller, da die grundsätzliche Eignung des Standorts für erneuerbare Energieerzeugung bereits geprüft wurde. Allerdings ist die Ausweisung eines Wind-Vorranggebietes kein Freifahrschein: Für jede Anlage muss weiterhin die ausreichende Berücksichtigung von Natur- und Artenschutz, Lärmschutz, Schattenwurf oder die Flugsicherheit geprüft werden.

Erst wenn alle relevanten Anforderungen erfüllt sind, kann die Genehmigung durch die jeweils zuständige Behörde wie Landratsämter oder Bezirksregierungen – nicht durch den Planungsverband – erteilt werden.

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