Teilnahmebedingungen zum Wanderkarten-Gewinnspiel

Veranstalter des Wanderkarten-Gewinnspiels ist die N-ERGIE Aktiengesellschaft, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg (nachfolgend N-ERGIE).

Die Teilnahme am Gewinnspiel von der N-ERGIE ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

I. Ablauf des Gewinnspiels

Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 20.07.2021 bis zum 31.08.2021, 23:59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums besteht online die Möglichkeit am Gewinnspiel teilzunehmen

II. Teilnahme

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt automatisch durch die Bestellung der Wanderkarte. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Bestellungen werden bei der Auslosung nicht mehr berücksichtigt.

Pro Teilnehmer*in nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Pro Haushalt ist nur eine Teilnahme zulässig.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

III. Teilnahmeberechtigte:

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die

  • im Gewinnspiel-Zeitraum vom [Datum] bis 31.08.2021 eine Wanderkarte bestellt haben,
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben und
  • zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Ausgenommen von der Teilnahme sind Mitarbeitende der N-ERGIE sowie deren Angehörige.

IV. Gewinn, Benachrichtigung und Auszahlung des Gewinns

Es werden 20 x 2 Eintrittskarten für den Tiergarten Nürnberg verlost. Die Gewinner*innen werden zufällig ausgelost und zeitnah nach Ablauf des Gewinnspiels von der N-ERGIE per Brief informiert.

Kann der Gewinn nicht an den*die Gewinner*in übermittelt werden, verfällt sein Anspruch auf den Gewinn und die N-ERGIE zieht per Losverfahren eine*n neuen Gewinner*in.

Mit der Inanspruchnahme des Gewinns möglicherweise verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners.

V. Beendigung des Gewinnspiels

Die N-ERGIE behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung oder Angabe von Gründen anzupassen, zu ändern, auszusetzen, abzubrechen oder zu beenden, falls eine Notwendigkeit besteht. Dies gilt insbesondere, wenn Fehler der Soft- und/oder Hardware auftreten und/oder sonstige technische und/oder rechtliche Gründe die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen bzw. unmöglich machen.

VI. Ausschluss des Rechtswegs

Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinner*innen und die etwaige Beurteilung der eingereichten Gewinnspielbeiträge ausgeschlossen.