Was bedeutet GEIG?

© N-ERGIE, Melissa Draa

Ein E-Auto laden soll einfach und bequem sein. Dafür braucht es mehr Lademöglichkeiten. Das GEIG schafft die gesetzlichen Grundlagen.

Ab dem 1. Januar 2025 gilt’s: Bei Neubauten und größeren Renovierungen muss eine Lademöglichkeit für E-Fahrzeuge eingeplant werden. Festgeschrieben ist das Ganze in einem Gesetz mit fast unaussprechlichem Namen: dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG.

Mehr E-Autos trotz Förderstopp

Neu ist das Gesetz nicht: Es trat bereits am 25. März 2021 in Kraft. Es setzt die Vorgaben aus der EU-Gebäuderichtlinie von 2018 um. Hintergrund ist, dass einer weiter steigenden Zahl von Elektrofahrzeugen genügend Lademöglichkeiten zur Verfügung stehen sollen. Denn die Zahl der E-Autos nimmt weiter zu, auch wenn die Förderung durch den Umweltbonus Ende 2023 ausgelaufen ist: So waren zum Jahreswechsel 2022/2023 zum ersten Mal mehr als eine Million rein elektrisch betriebene Pkw in Deutschland zugelassen. Anfang April 2024 waren es etwa 1,46 Millionen Elektroautos. Das GEIG soll die Infrastruktur zum Laden von Elektroautos voranbringen.

© N-ERGIE, Andrea Rudolph

Die Schnellladestation am Standort Sandreuth

Hier spielt das GEIG eine wichtige Rolle

Ein E-Auto laden soll einfach und bequem sein. Egal ob man in einem Mehrfamilienhaus wohnt, beim Arzt oder Einkaufen ist oder am Arbeitsplatz. Deshalb soll laut Gesetz auf den Parkplätzen von Wohn- und Nichtwohngebäuden alles für die Installation einer Wallbox vorbereitet sein. Am besten ist vor der Haustür schon eine Lademöglichkeit vorhanden. Auch der Stromanschluss muss für den zusätzlichen Bedarf ausgelegt sein.

Vorgaben bei Neubauten oder Umbauten

Wer jetzt baut oder im größeren Stil umbaut, muss die Vorgaben des Gesetzes berücksichtigen. In neuen Wohnhäusern mit mehr als fünf Stellplätzen bedeutet das: Kabel oder Leerrohre verlegen und Stromanschluss prüfen für die Installation von Wallboxen. Ist eine größere Renovierung* angesagt, betrifft es Wohnhäuser mit mehr als zehn Stellplätzen.

In Nichtwohngebäuden wird weiter differenziert: So fordert das GEIG ab 1. Januar 2025 mindestens einen Ladepunkt auch für bestehende Gebäude mit mehr als 20 Stellplätzen. Steht eine größere Renovierung an, sind Gebäude mit mehr als zehn Stellplätzen betroffen. Sie brauchen künftig mindestens einen Ladepunkt. Jeder fünfte Stellplatz muss für eine Wallbox vorbereitet sein. In Neubauten müssen Gebäude mit mehr als sechs Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt anbieten und auf jedem dritten Stellplatz „E-Mobil ready“ sein.

Zu gemischt genutzten Gebäuden und Quartieren gibt es weitere Richtlinien. Ausnahmen gelten zum Beispiel, wenn die Kosten für die Elektromobilitätsinfrastruktur höher sind als 7 Prozent der gesamten Renovierungskosten.

Wer die Vorgaben aus dem GEIG nicht berücksichtigt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro rechnen.

Das GEIG im Überblick

Die Tabelle fasst die wesentlichen Festlegungen zusammen.

Tabelle_GEIG

N-ERGIE ist Partner für Elektromobilität

Für die E-Fahrzeuge standen in Deutschland an öffentlich zugänglichen Ladestationen zum Jahresbeginn gut 98.000 Normalladepunkte und mehr als 25.000 Schnellladepunkte zur Verfügung. Die meisten Ladestationen stehen in Bayern.

Zu den zehn größten Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur gehört der LadeVerbundPlus. Er betreibt rund 2.000 öffentliche Ladepunkte in Nordbayern. Die N-ERGIE ist einer der Gründungsgesellschafter. Deshalb lädt die Kundschaft der N-ERGIE hier auch zu Vorteilspreisen.

Je nachdem, ob Sie Ihren vorhandenen oder einen separaten Zähler nutzen: Die N-ERGIE hat den passenden Ladestrom für Sie. Selbstverständlich 100 Prozent Ökostrom aus Deutschland.

Die N-ERGIE Netz GmbH ist Ihr kompetenter Partner für den Anschluss der Ladeinfrastruktur ans öffentliche Netz. Wichtige Informationen zum Anschluss von Wallboxen, Garagenanlagen und halböffentlichen oder öffentlichen Ladestationen finden sie hier.

Gut zu wissen

Glossar:
Ladeinfrastruktur: alle elektrotechnischen Verbindungen, Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, einschließlich Überstrom- und Überspannungsschutzeinrichtungen, die zur Installation, zum Betrieb und zur Steuerung von Ladepunkten für die Elektromobilität notwendig sind.
Leitungsinfrastruktur: alle Leitungsführungen zur Aufnahme von elektro- und datentechnischen Leitungen in Gebäuden oder im räumlichen Zusammenhang von Gebäuden vom Stellplatz über den Zählpunkt eines Anschlussnutzers bis zu den Schutzelementen

Weitere Infos und Erläuterungen zum GEIG:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Bundesministerium der Justiz (Gesetzestext)

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