Alles Wichtige zu den steigenden Energiepreisen

© N-ERGIE, Hajo Dietz

Erst eine Krise der Energie-Discounter, dann eine Krise des gesamten Energiemarkts. Bereits Ende 2021 kam es an den Handelsmärkten für Strom und Gas zu Preissteigerungen in bislang unbekannter Höhe. Für viele „Billig-Anbieter“, die ihren Strom vor allem kurzfristig an sogenannten Spotmärkten beschafften, bedeuteten diese Turbulenzen das Aus. Hunderttausende Stromkund*innen deutschlandweit wurden von ihren regionalen Stromanbietern in die Grund- und Ersatzversorgung aufgenommen. Viele tausend auch von der N-ERGIE. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die Einstellung wichtiger Gas-Lieferungen nach Europa verursachte ab Februar 2022 neue Allzeit-Rekorde für die Börsenpreise von Strom und Erdgas. Kein Energieversorger ist noch dazu in der Lage, die gestiegenen Kosten abzufangen. Die N-ERGIE konnte ihren Strompreis sehr lange auf einem sehr niedrigen Niveau halten, zum 1. Januar 2023 musste sie ihre Preise für Erdgas und Strom allerdings ebenfalls anheben.

Alle Informationen zu den Preisanpassungen der N-ERGIE zum 1. Januar 2023 und was Sie jetzt tun können, finden Sie hier.

Was sind die Gründe für die Preisentwicklung?

Die Ursachen für die extremen Preissteigerungen im Bereich Energie sind vielfältig und betreffen bei Weitem nicht nur Erdgas und Strom. Nachdem sich die Konjunktur 2021 weltweit nach der COVID-19-Pandemie erholt hatte, stieg die internationale Nachfrage für Brenn- und Rohstoffe rapide an. Dies führte zu den ersten Steigerungen der Großhandelspreise. Verbraucher*innen spürten bereits 2021 deutliche Preisanstiege bei Heizöl, Kraftstoffen und Haushaltsenergie.

2022 verschärfte sich die Lage: Mehr als die Hälfte des in Deutschland genutzten Erdgases stammte bisher aus Russland. Seit Kriegsbeginn in der Ukraine hat Russland seine Gaslieferungen nach Europa immer weiter reduziert. Der Import von russischem Gas über die Pipeline Nordstream 1 wurde komplett eingestellt. Da Gas auch bei der Erzeugung von Strom verbraucht wird, steigen durch das verminderte Angebot nicht nur die Gas-, sondern auch die Strompreise („Merit Order“ – siehe unten).

Engpässe in der europäischen Energieversorgung haben die Handelsmärkte zusätzlich unter Druck gesetzt: Deutschland exportiert derzeit außergewöhnlich viel Strom in europäische Nachbarländer, zum Beispiel nach Frankreich. Hier muss ein großer Strombedarf gedeckt werden, der durch inaktive und in Wartung befindliche Kernkraftwerke fehlt.

Warum werden Ökostrom Produkte teurer?

Auch Strom aus erneuerbaren Energiequellen hat sich in den vergangenen Monaten deutlich verteuert. Grund hierfür ist, dass an europäischen Strombörsen erst einmal nicht zwischen konventionell produziertem Strom und grünem Strom aus erneuerbaren Energien unterschieden wird. Der Strompreis wird nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage bestimmt. Preissetzend ist dabei stets das jeweils teuerste Kraftwerk, das benötigt wird, um die Nachfrage zu decken – in der Regel sind das Gaskraftwerke („Merit Order“).  Zusätzlich bezogene Herkunftsnachweise stellen sicher, dass es beim eingekauften Strom tatsächlich um Ökostrom handelt. Die N-ERGIE achtet zusätzlich darauf, dass der Ökostrom zu 100 % aus Deutschland stammt.

Warum erhöht die N-ERGIE die Preise, wenn die Preise im Großhandel wieder sinken?

Die N-ERGIE kauft für ihre Privatkund*innen Strom und Gas grundsätzlich langfristig und vorausschauend ein. Diese langfristige Beschaffungsstrategie machte es zum Beispiel möglich, dass die N-ERGIE ihre Strompreise drei Jahre lang stabil halten konnte.

Tatsächlich sind die Preise für die Folgejahre seit dem Höchststand im Sommer 2022 auch wieder (etwas) gesunken, sind aber dennoch deutlich höher als in der Vergangenheit, so dass eine Beschaffung nur zu deutlich teureren Konditionen als zum Beispiel für 2022 erfolgen kann.

© N-ERGIE

Entlastungen der Bundesregierung: Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekund*innen im Dezember 2022

Die stark steigenden Energiepreise bedeuten für viele Haushalte und Unternehmen enorme finanzielle Belastungen. Um diese zu dämpfen, hat die Bundesregierung finanzielle Entlastungen beschlossen – unter anderem eine Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekund*innen in Zusammenhang mit dem Abschlag im Dezember 2022.

In aller Regel müssen Privatkund*innen und kleine bis mittlere Unternehmen nichts tun, um von der staatlichen Soforthilfe zu profitieren.

Alle Wichtige zur Soforthilfe im Zusammenhang mit dem Dezember-Abschlag finden Sie hier.

Ausblick 2023: Energiepreisbremse

Die Bundesregierung hat Gesetzesentwürfe für die Energiepreisbremse beschlossen. Private Haushalte sollen bei Strom, Erdgas und Wärme mit einer günstigeren Basisversorgung entlastet werden. 80 Prozent ihres jeweiligen Verbrauchs, bei dem in der Regel der Vorjahresverbrauch maßgeblich ist, erhalten die Kund*innen zu einem gedeckelten Preis.

Die Strompreisbremse deckelt den Strompreis laut aktuellem Gesetzesentwurf für private Haushalte mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde.

Für Gas liegt der gedeckelte Preis bei 12 Cent je Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt er 9,5 Cent je Kilowattstunde. Alle gedeckelten Preise beinhalten sämtliche Nebenkosten. Die Höhe des Kontingents liegt bei 80 Prozent des Verbrauchs, der in der Regel jeweils anhand des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 2023 ermittelt wird. Wer mehr als dieses Kontingent verbraucht, muss den normalen Marktpreis bezahlen. Energiesparen ist also weiterhin sinnvoll. Mehr Informationen hierzu auf der Webseite der Bundesregierung (Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme | Bundesregierung).

Für Bürgerinnen und Bürger gelten die Preisbremsen voraussichtlich ab März 2023 und umfassen rückwirkend die Monate Januar und Februar. Sobald alle Details zur Ausgestaltung bekannt sind, wird die N-ERGIE ihre Kund*innen über die Auswirkungen in einem Schreiben informieren.

Informationen zum geplanten Missbrauchsverbot der Preisbremsen

Das von der Regierung angedachte Missbrauchsverbot im Zuge der gesetzlichen Preisbremsen ist nachvollziehbar und angebracht. Dieses soll verhindern, dass die Preisbremsen ausgenutzt werden. Schließlich betreibt der Bund einen immensen finanziellen Aufwand, um die steigenden Energiepreise für die Bürger*innen abzudämpfen. Stadtwerke, die sich der Daseinsvorsorge verpflichten, und ihre Energiemengen langfristig und konservativ beschaffen, stehen nicht im Fokus des angedachten Missbrauchsverbots. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) betonen, dass „Missbrauchskontrollen nicht zu einer pauschalen Missbrauchsunterstellung führen dürfen“. Denn in Krisenzeiten hielten Energieversorger Deutschland am Laufen.

Preiserhöhungen, die die rechtlichen Anforderungen erfüllen, weiterhin möglich

Der Gesetzesentwurf schließt keine Preisanpassungen aus. Sachlich gerechtfertigte Preisanpassungen von Energieversorgern sind und bleiben selbstverständlich möglich. Insofern wird das Gesetz keine Auswirkung auf unsere Preisanpassungen zum 1. Januar 2023 haben, mit denen wir gestiegene Beschaffungskosten, Netzentgelte und Umlagen weitergeben müssen.

Widerspruch gegen die Preisanpassung einzulegen – wie von Verbraucherschützern empfohlen – ist möglich. Allerdings ist dies für N-ERGIE Kund*innen aus unserer Sicht nicht sinnvoll, da unsere Anpassungen sachlich begründet sind. Wir geben lediglich unsere stark gestiegenen Beschaffungskosten sowie angehobene Netzentgelte und Umlagen weiter. Zudem befinden wir uns sowohl mit unseren Strom- als auch mit unseren Erdgaspreisen ab dem 1. Januar nur knapp über dem Niveau der anvisierten Preisbremsen. Wir empfehlen deshalb nicht, Zahlungen auszusetzen oder zu kürzen. Offene Forderungen kommen sonst lediglich als aufgelaufene Nachzahlungen auf unsere Kund*innen zu.

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