Energie: Das ist 2024 neu
Welche Änderungen kommen nun tatsächlich? Und wie wirken sie sich auf Privathaushalte aus? Wir haben die sieben wichtigsten Neuerungen aus dem Bereich Energie kurz zusammengefasst:
N-ERGIE senkt Erdgaspreise
Nach der Preissenkung zum Juni 2023 sinken bei der N-ERGIE zum Jahresbeginn die Energiepreise für Erdgas erneut. Während der Grundpreis (netto) unverändert bleibt, sinkt der Energiepreis (netto) um 0,77 Cent pro Kilowattstunde. Die Strompreise bleiben stabil.
Energiepreisbremsen fallen weg
Zum Jahresbeginn entfallen die staatlichen Energiepreisbremsen. Bis Ende 2023 war der Preis für 80 Prozent des angenommenen Verbrauchs gedeckelt: Bei Gas auf 12 Cent je Kilowattstunde (kWh), bei Fernwärme auf 9,5 Cent und bei Strom auf 40 Cent (jeweils brutto). Die Preise für nahezu alle Kundinnen und Kunden, die Strom und Erdgas von der N‑ERGIE beziehen, lagen auch bislang unterhalb der Preisbremsen – anders als bei Fernwärme. Da wirken die hohen Beschaffungspreise des Krisenjahrs 2022 noch nach.
Mehrwertsteuer auf Gas wieder erhöht
2023 galt für Gas und Fernwärme der reduzierte Steuersatz von sieben Prozent. Voraussichtlich im März 2024 soll die Mehrwertsteuer wieder 19 Prozent betragen. Der höheren Steuersatz macht sich auf der Rechnung bemerkbar, da die Privathaushalte einen Bruttopreis bezahlen.
Netzentgelte steigen
Auch die Entgelte für die Netznutzung steigen 2024, und zwar bundesweit um durchschnittlich 24 Prozent. Nachdem die staatliche Subventionierung der Entgelte für das Stromübertragungsnetz gestrichen wurde, mussten auch die Betreiber von Verteilnetzen wie die N-ERGIE Netz GmbH ihre Berechnung aktualisieren. Auf die Strompreise für die Kundschaft der N-ERGIE wirkt sich das vorerst nicht aus.
CO2-Preis höher als geplant
Die CO2-Steuer auf den Verbrauch von fossilen Brennstoffen steigt stärker als vorgesehen: Von bislang 30 Euro pro Tonne CO2 auf 45 Euro (statt auf 40 Euro). Die Verbraucher*innen dürften dies vor allem bei den Gas-, Öl- und Spritpreisen bemerken. Nicht so die Erdgaskundinnen und -kunden der N-ERGIE: Wir haben die Energiepreise für Erdgas zum Jahreswechsel sogar gesenkt, da die Beschaffungskosten niedriger waren als im Krisenjahr 2022.
Neues Heizungsgesetz kommt
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, ist nach vielen Diskussionen in Kraft getreten. Das Ziel: Beim Heizen sollen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden. Allerdings gilt diese Vorgabe erst einmal nur für Neubauten. Zudem gibt es zahlreiche Übergangsregelungen und staatlichen Förderungen für den Heizungstausch. Schnellentschlossenen winkt ein Geschwindigkeitsbonus. Auch die N‑ERGIE fördert über ihr CO2-Minderungsprogramm wieder effiziente Heizungen.
Wie bestehende Gebäude zukünftig beheizt werden, regelt die kommunale Wärmeplanung. Die Kommunen sollen die Planung bis 2026 (für Großstädte) beziehungsweise 2028 (für kleinere Kommunen) abgeschlossen haben.
Netzbetreiber dürfen Wärmepumpen & Co. drosseln
Wärmepumpen, Ladestationen, Speicher und Klimaanlagen sollen zügig ans Netz gehen, damit die Energiewende weiter voranschreitet. Auf keinen Fall soll das zu Engpässen im Stromnetz führen. Deshalb dürfen Netzbetreiber diese Anlagen unter bestimmten Bedingungen kurzfristig mit reduzierter Leistung versorgen. So legt es §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ab 1. Januar 2024 fest. Im Gegenzug profitieren die Verbraucher*innen von reduzierten Netzentgelten. Für alle, die mit einem Nachtspeichergerät heizen, ändert sich nichts. Unabhängig von der neuen Regelung geht der Netzausbau weiter: Wo regelmäßig Engpässe auftreten, wird das Netz bevorzugt verstärkt. Auch die N-ERGIE Netz GmbH baut das Netz in der Region kräftig aus. Die aktuellen Netzausbauprojekte finden Sie hier.