So setzt die N-ERGIE die Preisbremse für ihre Kund*innen um

© N-ERGIE, Ronja Bleier

Die N-ERGIE arbeitet aktuell mit Hochdruck an der Umsetzung der Energiepreisbremsen, die ab März greifen. Wie genau Privatkund*innen von den Entlastungen profitieren, erfahren sie hier.

Muss ich selbst etwas tun, um von den Preisbremsen zu profitieren?

Nein, Kund*innen müssen nichts tun, um von der Deckelung der Preise für Strom, Gas und Wärme zu profitieren. Es ist nicht notwendig, der N-ERGIE Daten oder Zählerstände zu liefern. Die Entlastungen werden von der N-ERGIE aufgrund des prognostizierten Jahresverbrauchs berechnet. Die Abschläge werden entsprechend neu berechnet. Alle Entlastungen kommen sicher und zuverlässig bei allen Kund*innen an.

Wann erhalte ich das Abschlagsschreiben?

Der Versand der Anschreiben zur Abschlagsanpassung verzögert sich aufgrund der komplexen Abläufe. Die individuelle Entlastung ändert sich dadurch nicht. Kund*innen ohne Sepa-Mandat überweisen erst nach Eingang der Schreiben.

Wie gestalten sich meine künftigen Abschläge?

Kurz gesagt: Der März-Abschlag, der Anfang April abgebucht oder überwiesen wird, ist im Vergleich besonders niedrig. Denn hier wird nicht nur die Entlastung für März geltend gemacht, sondern auch rückwirkend die Entlastung für Januar und Februar. Danach wird ab dem April-Abschlag, der dann Anfang Mai fällig ist, jeweils die Entlastung für einen Monat im Abschlag eingerechnet. Für Kund*innen der N-ERGIE bedeutet das bei den aktuellen regulären Tarifen für Strom, Gas und Wärme eine durchschnittliche Ersparnis von rund zehn Prozent pro Monat.

Hat die Umsetzung der Preisbremse weitere Auswirkungen?

Aufgrund der komplexen Anpassung der IT-Systeme kann es auch zu Verzögerungen beim Versenden der Rechnungen und Einschränkungen bei den Online-Services kommen. Die N-ERGIE bittet ihre Kund*innen um Verständnis und versichert, dass noch ausstehende Rechnungen so bald wie möglich versendet werden.

Artikel teilen