Solarpaket I: Das steht drin

© N-ERGIE, Marko Godec

Diese Photovoltaik-Freiflächenanlage steht in Röthlein bei Schweinfurt. Sie ist das erste Projekt der Ökostrom Franken GmbH & Co. KG, ein Zusammenschluss von sechs regionalen Stadtwerken, darunter die N-ERGIE.

Es hat lange gedauert. Doch seit Mitte Mai 2024 ist es amtlich: Mit den Regelungen aus dem Solarpaket I soll in Sachen Photovoltaik vieles einfacher werden. Hier finden Sie wichtige Neuerungen.   

Für Balkonsolar-Anlagen

Balkonsolar-Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere sind nun für eine vereinfachte Anmeldung zugelassen. Die Betreiber*innen müssen die Anlagen weiterhin beim Marktstammdatenregister anmelden, nicht aber beim Netzbetreiber.

Übergangsweise dürfen Sie die sogenannten Steckersolargeräte mit einem analogen Ferraris-Zähler betreiben. Dieser läuft rückwärts, wenn der Strom eingespeist wird.

© N-ERGIE, Andrea Rudolph

Das Solarpaket I erleichtert auch den Betrieb von Balkonsolaranlagen.

Für Dachanlagen

Ausgeförderte Photovoltaik-Anlagen (Ü20) können einfach weiterbetrieben werden. Für den eingespeisten Strom bezahlt der Netzbetreiber dann die gesetzlich festgelegte Vergütung. Alternativ gibt es das Angebot SOLAR PURNATUR Direkt von der N-ERGIE.

Bei bestehenden Anlagen können ältere Module wesentlich einfacher durch effizientere Modelle ersetzt werden.

Mieter*innen eines Mehrfamilienhauses können zukünftig den Strom vom Dach direkt nutzen, ohne ihn vorher ins Stromnetz einzuspeisen. Die technischen Anforderungen für Mieterstrom werden vereinfacht.

Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung braucht der Betreiber sich künftig nicht mehr um die Reststromlieferung für Mietparteien oder Eigentümer*innen zu kümmern.

© Ekke Winkler

Auch bei neuen und bestehenden Dachanlagen gibt es Vereinfachungen im Solarpaket I.

Für gewerbliche Anlagen

Bei Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung galt bislang die Pflicht zur Direktvermarktung. Das bedeutete zusätzliche Kosten. Diese entfallen nun. Allerdings wird der überschüssige Strom nicht vergütet. Am meisten profitiert also, wer möglichst viel selbst verbraucht. Das entlastet auch die Netze.

Für Freiflächen-Anlagen

Der Flächenverbrauch von Freiflächen-Photovoltaik steht zunehmend in der Kritik. Deshalb wird nun die kombinierte Nutzung von Solarmodulen in der Fläche gefördert: zum Beispiel zusammen mit dem Anbau von Pflanzen (Agri-PV) oder auf Parkplätzen.

Besonders größere Dachflächen oder auch Lärmschutzwände sollen stärker für Photovoltaik genutzt werden. Etwa die Hälfte des Zubaus soll dort stattfinden, damit er Natur, Umwelt und Landwirtschaft möglichst wenig beeinträchtigt.

© N-ERGIE, Melissa Draa

Solarkraftwerk Hilpoltstein: Zwischen den Modulen weiden Schafe. Sie halten die Vegetation niedrig, sodass keine Beschattung der PV-Module entsteht. Gleichzeitig bietet die gesicherte Anlage den Schafen Schutz.

Für weitere Energiewende-Technologien und Stromnetze

Die Erleichterungen bei Genehmigungsverfahren für Wind- und Photovoltaikanlagen wurden bis Ende Juni 2025 verlängert.

Das „überragende öffentliche Interesse“ (Gemeinwohl steht über individuellen Interessen) gilt auch für Verteilnetze, an die fast alle Erneuerbare-Energie-Anlagen angeschlossen sind.

Der Netzanschluss für größere Anlagen und Speicher wird vereinfacht.

Gut zu wissen

Ausbau mit Grenzen
Bis 2030 soll die Photovoltaik-Gesamtleistung in Deutschland 215 Gigawatt betragen. Dazu wurden die Ausbauziele erhöht. Das Ausbauziel für 2023 wurde mit 14,6 Gigawatt sogar übertroffen. Auch im Netzgebiet der N-ERGIE wurden 2023 so viele Photovoltaik-Anlagen installiert wie nie zuvor. Insgesamt betrug die installierte Leistung aus erneuerbaren Energien zum Ende des vorigen Jahres 3.550 Megawatt – fast dreimal so viel, wie der maximale gleichzeitige Strombedarf im Netzgebiet. Grundsätzlich dauert es länger, das Stromnetz auszubauen als Photovoltaik-Anlagen zu installieren. Deshalb entstehen Engpässe im Netz, die erst nach und nach abgebaut werden. Die N-ERGIE Netz GmbH reagiert auf den rasanten Zubau der Erneuerbaren mit einem ambitionierten Netzausbauplan.

Das Solarpaket I im Überblick
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Neuerungen aus dem Solarpaket I zusammengefasst und detailliert beschrieben. Das Gesetzespaket ist am 16. Mai 2024 in Kraft getreten und soll der Energiewende, insbesondere dem Ausbau der Solarenergie nochmals einen kräftigen Anschub geben.

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