Wichtig! Abkochgebot für Trinkwasser in Großgründlach, Kleingründlach und Reutles aufgehoben
Update 19.10.2023: Abkochgebot für Trinkwasser aufgehoben
Bewohner*innen der Nürnberger Stadtteile Großgründlach, Kleingründlach und Reutles müssen ihr Trinkwasser ab sofort nicht mehr abkochen. Das Gesundheitsamt Nürnberg hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, entschieden, das am vergangenen Freitag ausgesprochene Abkochgebot zurückzunehmen.
Die Aufhebung wurde beschlossen, da die Kontrollanalysen des Trinkwassers in Großgründlach, Kleingründlach und Reutles ohne Befund sind.
Mitarbeiter*innen der N-ERGIE zogen seit Freitag, 13. Oktober 2023 an verschiedenen Stellen im Leitungsnetz täglich mehrere Proben. Anschließend wurde das Trinkwasser im Labor untersucht. Das Bakterium Pseudomonas aeruginosa wurde dabei nicht mehr nachgewiesen.
Chlorung wird schrittweise reduziert
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse hat die N-ERGIE in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt entschieden, die Spülung des Leitungsnetzes sowie die lokale Chlorung des Trinkwassers in Großgründlach, Kleingründlach und Reutles schrittweise zurückzufahren.
Das Trinkwasser kann dort deshalb bis auf Weiteres einen wahrnehmbaren Chlorgeruch aufweisen. Darüber hinaus kann es durch die Chlorung weiterhin zu Trübungen im Trinkwasser kommen.
Die N-ERGIE wird auch in den nächsten Wochen vorsorglich engmaschig weitere Proben vor Ort nehmen und untersuchen.
Update 18.10.2023: Abkochgebot bis auf Weiteres
Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres. Seit die N-ERGIE am Freitag, 13. Oktober damit begonnen hat, das Trinkwasser im Versorgungsgebiet Großgründlach, Kleingründlach und Reutles täglich intensiv zu untersuchen, konnte in keiner der an verschiedenen Punkten gezogenen Proben eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt werden. Dennoch gilt aktuell vor Ort aus Gründen der Vorsorge nach wie vor ein Abkochgebot. Über den Zeitpunkt der Aufhebung entscheidet das Gesundheitsamt Nürnberg.
Update 14.10.2023: Chlorung des Trinkwassers und Spülung des Leitungsnetzes
Die N-ERGIE hat die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um die Verunreinigung des Trinkwassers in den Nürnberger Stadtteilen Großgründlach, Kleingründlach und Reutles zu beseitigen: Noch am Freitagabend begann sie damit, das Trinkwasser im betroffenen Bereich zu chloren und das Leitungsnetz zu spülen. Hierzu richtete sie insgesamt vier Spülstationen ein.
Häufig gestellte Fragen zum Trinkwasser in Großgründlach
Für welchen Bereich gilt ein Abkochgebot?
Das Abkochgebot gilt ausschließlich für die Stadtteile Großgründlach, Kleingründlach und Reutles.
Was heißt Abkochgebot? Und für welche Verwendung des Wassers gilt es?
Das Trinkwasser sollte vorsorglich fünf Minuten lang sprudelnd abgekocht werden – sofern es zum Trinken, Kochen, Waschen und Zubereiten von Obst oder Gemüse oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln, Herstellung von Eiswürfeln, zum Zähneputzen, Reinigen und Aufbewahren von Kontaktlinsen oder für die Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird. Dies gilt insbesondere für die Zubereitung von Säuglingsnahrung.
Zur Körperpflege sollte zumindest bei Säuglingen, Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.
Hinweis: Für Kranke oder Menschen mit eingeschränkter Immunabwehr gelten ggf. über diese Empfehlung hinaus weitere Regeln, die Sie bitte bei Ihrem behandelnden Arzt erfragen.
Um welche Verunreinigung handelt es sich und woher kommt diese?
Bei einer Routineuntersuchung des Trinkwassers wurde im Labor eine mikrobiologische Verunreinigung mit Pseudomonas aeruginosa festgestellt. Für gesunde Menschen stellt dieses Bakterium im Trinkwasser meist keine große Gefahr dar. Es handelt sich dabei um keine Seltenheit, sondern einen weit verbreiteten Boden- und Wasserkeim.
Für wen ist das Bakterium gefährlich?
Bei Personen mit einem weniger stabilen Immunsystem, z.B. bei Säuglingen, Kleinkindern, Kranken oder immungeschwächten Personen, kann es durch den Kontakt mit dem Keim zu verschiedenen Entzündungen kommen.
Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist bei einem Nachweis von Pseudomonas aeruginosa vor allem gegeben, wenn so genannte prädisponierende Faktoren vorliegen.
Solche Faktoren umfassen z. B. invasive Fremdkörpersysteme (Harnwegskatheter, Venenkathetersysteme oder Beatmungstuben), offene akute und chronische Wunden, Verbrennungen oder bestimmte Grundkrankheiten wie Mukoviszidose (zystische Fibrose). Fremdkörper wie Kontaktlinsen oder invasive Kathetersysteme sind daher ein wichtiger Risikofaktor für die Ansiedlung von Pseudomonas aeruginosa, wenn diese mit Wasser gespült und hierdurch besiedelt werden können.
Aber auch bei Personen ohne Risikofaktoren kann das Bakterium zu einer Infektion führen, z.B. Wundinfektionen, Ohrinfektionen, Augenentzündungen. Die Haupteintrittspforte des Bakteriums über verunreinigtes Wasser ist der Kontakt mit verletzter Haut.
Was ist, wenn ich in Großgründlach, Kleingründlach und Reutles in letzter Zeit Trinkwasser zu mir genommen habe?
Grundsätzlich ist das bei gesunden Menschen meist unbedenklich. Bitte folgen Sie ab sofort dem Abkochgebot und den weiteren Empfehlungen.
Welche Symptome können auftreten?
Das Bakterium kann grundsätzlich zu Entzündungen (z.B. im Bereich der Haut, der Augen, der Lunge, der Harnwege, usw.) führen. Konkrete Symptome können von Person zu Person je nach Gesundheitszustand und möglicher Vorerkrankung sehr unterschiedlich sein.
Bei Auftreten von Symptomen sollte zeitnah der behandelnde Arzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst kontaktiert werden.
Ist die Verwendung des Trinkwassers für andere Zwecke wie Geschirrspüler oder Waschmaschine bedenkenlos möglich?
Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für kurze Zeit auf ein Abkochen verzichtet werden. Dies ist möglicherweise jedoch mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden:
- Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf ≥ 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung
- Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 60 °C
- Körperpflege bei Personen mit guter Immunabwehr sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt sein. Zur Körperpflege zumindest bei Säuglingen, Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen sollte auf jeden Fall abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden
- Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen
Was tut die N-ERGIE, um die Verunreinigung zu beheben?
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg wird das Rohrnetz bereits umfangreich gespült und dem Trinkwasser Chlor in erhöhter Konzentration zugeführt. Die Konzentration der Chlorung liegt innerhalb der nach Trinkwasserverordnung zulässigen Grenzwerte. Das gechlorte Trinkwasser ist nicht gesundheitsschädlich, weist jedoch einen wahrnehmbaren Geruch auf.
Wie lange muss das Trinkwasser abgekocht werden?
Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres. Seit die N-ERGIE am Freitag, 13. Oktober damit begonnen hat, das Trinkwasser im Versorgungsgebiet Großgründlach, Kleingründlach und Reutles täglich intensiv zu untersuchen, konnte in keiner der an verschiedenen Punkten gezogenen Proben eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt werden. Dennoch gilt aktuell vor Ort aus Gründen der Vorsorge nach wie vor ein Abkochgebot. Über den Zeitpunkt der Aufhebung entscheidet das Gesundheitsamt Nürnberg
Woher bekomme ich weitere Informationen?
Bei weiteren Fragen können sich Kund*innen an die folgende Rufnummer wenden: 0800 234-3600 (kostenlos innerhalb Deutschlands).
Bitte informieren Sie auch Nachbar*innen und Bekannte über das Abkochgebot.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ist das gechlorte Wasser gesundheitsschädlich?
Nein. Die zur Desinfektion des Trinkwassers eingesetzten Konzentrationen sind gesundheitlich unbedenklich. Das Abkochgebot gilt allerdings auch für gechlortes Trinkwasser.
Hintergrundinformationen zu Pseudomonas aeruginosa
Für gesunde Menschen stellt Pseudomonas aeruginosa im Trinkwasser keine große Gefahr dar. Bei einem weniger stabilen Immunsystem kann es durch den Kontakt mit dem Keim jedoch zu verschiedenen Entzündungen kommen. Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist bei einem Nachweis von Pseudomonas aeruginosa vor allem für Personen mit so genannten prädisponierenden Faktoren zu befürchten. Solche Faktoren umfassen z. B. invasive Fremdkörpersysteme (Harnwegskatheter, Venenkathetersysteme oder Beatmungstuben), offene akute und chronische Wunden, Verbrennungen oder bestimmte Grundkrankheiten wie Mukoviszidose (zystische Fibrose). Fremdkörper wie Kontaktlinsen oder invasive Kathetersysteme sind daher ein wichtiger Risikofaktor für die Ansiedlung von Pseudomonas aeruginosa, wenn diese mit Wasser gespült und hierdurch besiedelt werden können.